Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Frischrein GmbH
Stand: September 2024
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Frischrein GmbH (im Folgenden „Frischrein“) und ihren Kunden im Bereich Reinigungsdienstleistungen. Diese AGB und die jeweiligen Vertragsdokumente stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
1. Pflichten der Frischrein GmbH
1.1. Die Hauptpflicht von Frischrein besteht in der Durchführung der vereinbarten Reinigungsdienstleistungen gemäss Vertrag.
1.2. Falls notwendig, führt Frischrein eine Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch.
1.3. Bei unkorrekten Objektdaten behält sich Frischrein das Recht vor, den Vertrag am Ausführungstag anzupassen. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung besteht ansonsten nicht.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemässe Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen bereitzustellen.
2.2. Weichen die Angaben im Vertrag von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ab, ist Frischrein berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu verlangen.
3. Preise
3.1. Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Die im Vertrag festgelegten Preise sind verbindlich.
3.2. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF).
3.3. Es wird ein Mindestaufwand von 3 Stunden berechnet.
4. Leistungsumfang
4.1. Die Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:
- Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke etc.)
- Badezimmer/Sanitäranlagen reinigen, entkalken, desinfizieren und polieren, einschliesslich Fugenreinigung
- Reinigung von Lamellenstoren, Fensterrahmen, Fenstersimsen, Vorhangleisten und Fenstergläsern innen und außen
- Reinigung von Türen, Türrahmen, Griffen, Einbauschränken, Leisten, Steckdosen, Schaltern und Radiatoren
- Reinigung von Waschmaschine/Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich und Briefkasten
4.2. Nicht im Pauschalpreis inbegriffen und separat zu bezahlen:
- Hochdruckreinigung von Terrassen
- Ausbessern von Bohrlöchern
- Entfernen von Flecken an Wänden
- Teppichshampoonierung
- Polieren von Stein- und Parkettböden
- Reinigung spezieller Anbauten (z. B. Wintergärten)
5. Bezahlung
5.1. Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss des Auftrags in bar direkt an den Teamleiter, sofern keine andere Vereinbarung mit Frischrein besteht.
5.2. Firmenkunden erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.
6. Versicherung
6.1. Frischrein verfügt über eine Reinigungsversicherung von CHF 100’000, die bei Bedarf erhöht werden kann.
6.2. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden bis zu CHF 5’000’000.
7. Rücktritt des Auftraggebers
7.1. Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags behält sich Frischrein das Recht vor, eine Stornierungsgebühr von CHF 500 zu erheben.
7.2. Terminverschiebungen sind davon ausgenommen.
8. Besondere Vereinbarungen
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich im Vertrag oder auf der Offerte festzuhalten und bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
9. Arbeitsaufwand
9.1. Der Mindestaufwand pro Auftrag beträgt 3 Stunden.
9.2. Zusätzliche Leistungen wie die Verwendung eines Hochdruckreinigers sind nicht im Pauschalpreis enthalten.
10. Haftung
10.1. Frischrein haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit des Personals verursacht wurden.
10.2. Zerbrechliche Gegenstände wie Lampen oder technische Geräte müssen vom Kunden fachgerecht verpackt werden.
10.3. Die Haftung von Frischrein beschränkt sich auf Reparaturkosten oder Wertminderung unter Ausschluss weiterer Ersatzansprüche.
11. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Reinigung sofort nach Abschluss zu prüfen. Offene Mängel sind dem Teamleiter unverzüglich mitzuteilen und schriftlich innerhalb von 2 Tagen an Frischrein zu melden. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung.
12. Datenschutz
12.1. Frischrein behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
12.2. Mitarbeiter von Frischrein sind zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verpflichtet.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1. Es gilt schweizerisches Recht.
13.2. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Affoltern am Albis.