Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2024

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Frischrein GmbH (im Folgenden „Frischrein") und ihren Kunden im Bereich Reinigungsdienstleistungen. Diese AGB und die jeweiligen Vertragsdokumente stellen die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.


1. Pflichten der Frischrein GmbH

1.1 Die Hauptpflicht von Frischrein

Die Hauptpflicht von Frischrein besteht in der Durchführung der vereinbarten Reinigungsdienstleistungen gemäss Vertrag.

1.2 Nachreinigung

Falls notwendig, führt Frischrein eine Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch.

1.3 Unkorrekten Objektdaten

Bei unkorrekten Objektdaten behält sich Frischrein das Recht vor, den Vertrag am Ausführungstag anzupassen. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung besteht ansonsten nicht.


2. Pflichten des Kunden

2.1 Bereitstellung von Informationen

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemässe Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen bereitzustellen.

2.2 Abweichungen vor Ort

Weichen die Angaben im Vertrag von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ab, ist Frischrein berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu verlangen.


3. Preise

3.1 Preisberechnung

Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Die im Vertrag festgelegten Preise sind verbindlich.

3.2 Währung und Mehrwertsteuer

Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF).

3.3 Mindestaufwand

Es wird ein Mindestaufwand von 3 Stunden berechnet.


4. Leistungsumfang

4.1 Im Pauschalpreis enthalten:

  • Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke etc.)
  • Badezimmer/Sanitäranlagen reinigen, entkalken, desinfizieren und polieren, einschliesslich Fugenreinigung
  • Reinigung von Lamellenstoren, Fensterrahmen, Fenstersimsen, Vorhangleisten und Fenstergläsern innen und aussen
  • Reinigung von Türen, Türrahmen, Griffen, Einbauschränken, Leisten, Steckdosen, Schaltern und Radiatoren
  • Reinigung von Waschmaschine/Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich und Briefkasten

4.2 Nicht im Pauschalpreis enthalten:

  • Hochdruckreinigung von Terrassen
  • Ausbessern von Bohrlöchern
  • Entfernen von Flecken an Wänden
  • Teppichshampoonierung
  • Polieren von Stein- und Parkettböden
  • Reinigung spezieller Anbauten (z. B. Wintergärten)

5. Bezahlung

5.1 Zahlung nach Auftrag

Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss des Auftrags in bar direkt an den Teamleiter, sofern keine andere Vereinbarung mit Frischrein besteht.

5.2 Firmenkunden

Firmenkunden erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.


6. Versicherung

6.1 Reinigungsversicherung

Frischrein verfügt über eine Reinigungsversicherung von CHF 100'000, die bei Bedarf erhöht werden kann.

6.2 Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden bis zu CHF 5'000'000.


7. Rücktritt des Auftraggebers

7.1 Stornierungsgebühr

Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags behält sich Frischrein das Recht vor, eine Stornierungsgebühr von CHF 500 zu erheben.

7.2 Terminverschiebungen

Terminverschiebungen sind davon ausgenommen.


8. Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich im Vertrag oder auf der Offerte festzuhalten und bedürfen der Zustimmung beider Parteien.


9. Arbeitsaufwand

9.1 Mindestaufwand

Der Mindestaufwand pro Auftrag beträgt 3 Stunden.

9.2 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen wie die Verwendung eines Hochdruckreinigers sind nicht im Pauschalpreis enthalten.


10. Haftung

10.1 Haftungsbeschränkung

Frischrein haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit des Personals verursacht wurden.

10.2 Zerbrechliche Gegenstände

Zerbrechliche Gegenstände wie Lampen oder technische Geräte müssen vom Kunden fachgerecht verpackt werden.

10.3 Umfang der Haftung

Die Haftung von Frischrein beschränkt sich auf Reparaturkosten oder Wertminderung unter Ausschluss weiterer Ersatzansprüche.


11. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die Reinigung sofort nach Abschluss zu prüfen. Offene Mängel sind dem Teamleiter unverzüglich mitzuteilen und schriftlich innerhalb von 2 Tagen an Frischrein zu melden. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung.


12. Datenschutz

12.1 Umgang mit Daten

Frischrein behandelt alle personenbezogenen Daten gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

12.2 Mitarbeiterpflichten

Mitarbeiter von Frischrein sind zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verpflichtet.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.

13.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Affoltern am Albis.


Zuletzt aktualisiert: Juni 2026