Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Frischrein GmbH

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Frischrein GmbH im Bereich Reinigung, Unterhaltsreinigung, Endreinigung / Umzugsreinigung, Büro- / Gewerbereinigung sowie Entsorgung + Reinigung, soweit in der Offerte oder in einer schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes festgehalten wird.
  2. Vertragspartnerin ist die Frischrein GmbH. Die vollständigen Firmendaten, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ergeben sich aus der Offerte, dem Impressum oder der Auftragsbestätigung.
  3. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, bestätigte Offerten und Leistungsbeschriebe gehen diesen AGB vor. Diese AGB ergänzen die jeweilige Offerte.
  4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber Geschäftskunden. Zwingende gesetzliche Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

2. Anfrage, Offerte und Vertragsschluss

  1. Anfragen über Website, Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Plattformen sind unverbindlich. Die Frischrein GmbH prüft die Angaben und erstellt eine Richtofferte oder Offerte.
  2. Eine Richtofferte ist eine erste Einschätzung auf Basis der vorhandenen Angaben, Bilder, Videos, Quadratmeter, Objektgrösse oder Erfahrungswerte. Sie ist nicht verbindlich, solange Leistungsumfang, Zustand, Zugang und Zusatzaufwand nicht ausreichend geklärt sind.
  3. Eine Pauschalofferte ist verbindlich für den darin beschriebenen Leistungsumfang, sofern die Angaben der Kundschaft vollständig und korrekt sind und sich der Objektzustand bis zur Ausführung nicht wesentlich ändert.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundschaft die Offerte schriftlich, per E-Mail, WhatsApp, Telefonbestätigung mit nachfolgender Bestätigung oder durch Terminbestätigung annimmt.
  5. Ändern sich Objekt, Umfang, Zustand, Termin, Zugang, Zusatzbereiche oder sonstige Grundlagen der Offerte, kann die Frischrein GmbH die Offerte anpassen oder einen Zusatzaufwand verrechnen.

3. Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung

  1. Massgebend ist der in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im Leistungsbeschrieb festgelegte Leistungsumfang.
  2. Die Frischrein GmbH führt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und mit angemessenen Reinigungsmitteln, Geräten und Arbeitsmethoden aus.
  3. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen, Spezialreinigungen, starke Sonderverschmutzungen, Schimmelbehandlungen, Hochdruckreinigungen, Teppich-Tiefenreinigungen, Räumungsarbeiten, Entsorgung, Bau- oder Renovationsrückstände sowie Arbeiten an schwer zugänglichen oder gefährlichen Stellen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich auf frei zugänglichen Flächen und in frei zugänglichen Bereichen. Verdeckte, blockierte, nicht erreichbare oder nicht sichere Bereiche sind nur nach Absprache Bestandteil der Leistung.
  5. Normale Abnutzung, bestehende Schäden, Verfärbungen, Materialalterung, Kalk- oder Schmutzrückstände, die sich trotz fachgerechter Reinigung nicht vollständig entfernen lassen, sowie bauliche oder technische Mängel können durch die Reinigung nicht behoben werden.

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

  1. Die Kundschaft stellt alle für die Offerte und Durchführung relevanten Informationen vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere Objektart, Fläche, Zimmerzahl, Anzahl Nasszellen, Termin, Abgabetermin, gewünschte Zusatzleistungen, Zustand, Zugang, Besonderheiten und Fotos oder Videos, soweit vorhanden.
  2. Die Kundschaft sorgt dafür, dass die zu reinigenden oder zu räumenden Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, sicher und ausreichend vorbereitet sind.
  3. Wasser, Strom, Beleuchtung, Heizung, Liftzugang, Parkmöglichkeiten und sonstige notwendige Infrastruktur sind durch die Kundschaft bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Datenträger, vertrauliche Unterlagen, zerbrechliche Gegenstände, Medikamente und sensible Gegenstände sind vor dem Einsatz zu sichern oder zu entfernen.
  5. Bestehende Schäden, empfindliche Materialien, besondere Oberflächen, defekte Geräte, lose Installationen, instabile Möbel oder sonstige Risiken sind der Frischrein GmbH vor Beginn mitzuteilen.

5. Termine, Zugang, Schlüssel und Abwesenheit

  1. Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Zeitfenster gelten als Richtwerte, sofern kein fixer Zeitpunkt schriftlich bestätigt wurde.
  2. Die Frischrein GmbH ist berechtigt, die Einsatzplanung, Anzahl Mitarbeitende und Einsatzdauer fachlich zu organisieren, soweit das Ergebnis und der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten werden.
  3. Die Leistung kann auf Wunsch auch in Abwesenheit der Kundschaft durchgeführt werden. Übergebene Schlüssel, Badges, Codes oder Zugangsdaten werden sorgfältig verwahrt und ausschliesslich zur Durchführung des Auftrags genutzt.
  4. Kann der Einsatz wegen fehlendem Zugang, falschen Angaben, nicht vorhandener Infrastruktur oder fehlender Vorbereitung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, kann die Frischrein GmbH die entstandenen Kosten, Wartezeit und reservierte Einsatzzeit angemessen verrechnen.
  5. Terminverschiebungen oder Absagen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen nach bestätigtem Termin können bereits entstandene Kosten, reservierte Kapazitäten oder organisatorischer Aufwand verrechnet werden, soweit dies im Einzelfall angemessen ist.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Preise ergeben sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Schweizer Franken und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Bei Stundenansätzen gilt die vereinbarte Einsatzdauer als Richtwert beziehungsweise Kostendach, sofern kein anderer Abrechnungsmodus vereinbart wurde. Innerhalb dieser Zeit werden die Arbeiten nach Bedarf, Verschmutzungsgrad und Priorität ausgeführt.
  3. Bei Pauschalpreisen ist der in der Offerte beschriebene Leistungsumfang massgebend. Zusatzleistungen oder Änderungen werden separat offeriert oder nach Aufwand verrechnet.
  4. Die Zahlung erfolgt gemäss Offerte, Rechnung oder Auftragsbestätigung.
  5. Bei Zahlungsverzug können Mahnkosten, Inkassokosten und gesetzlicher Verzugszins geltend gemacht werden. Die Frischrein GmbH kann weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Beträge aussetzen.

7. Beanstandungen, Abnahme und Nachbesserung

  1. Die Kundschaft prüft die ausgeführte Leistung möglichst unmittelbar nach Abschluss. Offensichtliche Beanstandungen sind unverzüglich, möglichst mit Foto und genauer Beschreibung, mitzuteilen.
  2. Berechtigte Beanstandungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden durch Nachreinigung oder Nachbesserung behoben.
  3. Eine Nachbesserung setzt voraus, dass die beanstandeten Punkte innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen und die Frischrein GmbH Zugang zur betroffenen Stelle erhält.
  4. Beanstandungen wegen nicht vereinbarter Zusatzleistungen, normaler Abnutzung, bereits bestehender Schäden, nicht entfernbarer Rückstände oder fehlender Vorbereitung begründen keinen Anspruch auf kostenlose Nachreinigung.
  5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

8. Haftung und Versicherung

  1. Die Frischrein GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden, die nachweislich durch Mitarbeitende der Frischrein GmbH schuldhaft verursacht wurden, sind unverzüglich zu melden.
  2. Die Haftung beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte, nachgewiesene Schäden. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Mietausfälle, Kautionsabzüge, Verzögerungsschäden oder Schäden aus Drittansprüchen haftet die Frischrein GmbH nur bei zwingender gesetzlicher Haftung.
  3. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unbeschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
  4. Für Schäden an bereits beschädigten, mangelhaft montierten, überalterten, porösen, empfindlichen oder nicht sachgerecht gepflegten Oberflächen und Gegenständen haftet die Frischrein GmbH nur bei nachweislichem Verschulden.

9. Datenschutz und Kommunikation

  1. Die Frischrein GmbH bearbeitet Personendaten, die für Anfrage, Offerte, Auftragsdurchführung, Rechnungsstellung, Kommunikation und Qualitätssicherung erforderlich sind.
  2. Fotos, Videos und Objektinformationen werden zur Offertstellung und Durchführung verwendet. Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, keine fremden Personendaten, vertraulichen Unterlagen oder sensiblen Informationen unnötig zu übermitteln.
  3. Die Kommunikation kann per Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp oder andere vereinbarte Kanäle erfolgen.
  4. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Frischrein GmbH.

10. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

  1. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Ausfall von Infrastruktur oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht wie geplant erbracht werden, wird die Frischrein GmbH die Kundschaft informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
  2. Ansprüche auf Schadenersatz wegen solcher Ereignisse bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

11. Service-spezifische Bestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen. Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen und service-spezifischen Bestimmungen gehen die service-spezifischen Bestimmungen für die jeweilige Leistung vor.

11.1 Unterhaltsreinigung / regelmässige Reinigung

  1. Die Unterhaltsreinigung umfasst die regelmässige oder einmalige Reinigung der in der Offerte definierten Räume und Bereiche. Die Arbeiten erfolgen innerhalb der vereinbarten Einsatzdauer und werden nach Bedarf, Verschmutzungsgrad, fachlicher Einschätzung und vereinbarten Prioritäten ausgeführt.
  2. Eine Probereinigung kann vereinbart werden, um Aufwand, Zeitbedarf, Materialregelung, Prioritäten und Rhythmus gemeinsam zu beurteilen.
  3. Eine bestimmte Reinigungskraft kann gewünscht werden. Die Frischrein GmbH bemüht sich, nach Möglichkeit dieselbe Person einzusetzen; ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht jedoch nicht.
  4. Reinigungsmaterial und Geräte werden gemäss Vereinbarung entweder durch die Kundschaft oder durch die Frischrein GmbH bereitgestellt. Wasser, Strom und frei zugängliche Flächen sind durch die Kundschaft bereitzustellen.
  5. Spezial-, Grund- oder Intensivreinigungen, Fenster- und Storenreinigung, Backofen- oder Kühlschrankreinigung, Balkonreinigung, Wäsche/Bügeln und ähnliche Zusatzarbeiten sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie vereinbart wurden.
  6. Regelmässige Aufträge können ohne feste Kündigungsfrist beendet werden, sofern die Mitteilung vor dem nächsten geplanten Einsatztermin erfolgt. Bereits ausgeführte Leistungen und entstandene Kosten bleiben geschuldet.
  7. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Rechnungsbasis gemäss Offerte oder nach tatsächlich erbrachtem Einsatz.

11.2 Endreinigung / Umzugsreinigung

  1. Die Endreinigung umfasst die einmalige, gründliche Reinigung der in der Offerte definierten Räume zum Zweck der Wohnungs-, Haus- oder Objektabgabe. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich nach üblichen Schweizer Abgabestandards, soweit dies aufgrund des Objektzustands und des vereinbarten Leistungsumfangs möglich ist.
  2. Der Leistungsumfang umfasst nur die in der Offerte aufgeführten oder beschriebenen Bereiche. Typische Bestandteile können Küche, Nasszellen, Böden, Fenster, Storen, Türen, Schalter, Einbauschränke, Keller/Estrich, Balkon/Terrasse, Waschturm und Kontrollgang sein, soweit vereinbart.
  3. Die Räume müssen zum Reinigungszeitpunkt vollständig geräumt und frei zugänglich sein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wasser und Strom müssen verfügbar sein.
  4. Bei einer Endreinigung mit Abnahmegarantie ist die Frischrein GmbH am Abgabetermin nach Vereinbarung gemeinsam mit Verwaltung oder Vermieterschaft vor Ort. Reinigungspunkte, die im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs beanstandet werden, werden kostenlos nachgereinigt.
  5. Die Abnahmegarantie ist keine Garantie für die Rückerstattung einer Mietkaution und keine Garantie für Mängel, die nicht Reinigungspunkte betreffen. Sie gilt nicht für nicht vereinbarte Zusatzleistungen, Schäden, Abnutzung, Renovations- oder Bauverschmutzungen, Schimmelbefall, starke Spezialverschmutzungen oder nicht zugängliche Bereiche.
  6. Besonders starke Verkalkung, Spezialverschmutzungen, Schimmelbehandlung, Hochdruckreinigung, Reinigung möblierter Räume, Teppichreinigung, Renovations- oder Baureinigung und ähnliche Arbeiten werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erbracht und können separat verrechnet werden.
  7. Die Zahlung erfolgt gemäss Offerte. Bei Endreinigungen kann die Zahlung nach der Reinigung, nach dem Abgabetermin oder gemäss vereinbarter Zahlungsart erfolgen.

11.3 Büro- / Gewerbereinigung

  1. Die Büro- und Gewerbereinigung umfasst die Reinigung der in der Offerte definierten Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Studio-, Laden- oder Gewerbeflächen gemäss vereinbartem Reinigungsplan.
  2. Der Leistungsumfang kann Empfangsbereiche, Arbeitsplätze, Sitzungszimmer, Küchen oder Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen, Verkehrsflächen, Abfall/Recycling, Kontaktflächen und weitere Bereiche umfassen, soweit vereinbart.
  3. Reinigungsrhythmus, Einsatzzeiten, Zugang, Schlüssel, Badges, Codes, Alarmanlagen, Verbrauchsmaterialien, Reinigungsmaterial und Zusatzleistungen werden vor Auftragsbeginn abgestimmt.
  4. Die Frischrein GmbH behandelt Schlüssel, Badges, Codes, Alarmangaben und betriebliche Informationen vertraulich und ausschliesslich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags.
  5. Vertrauliche Unterlagen, Bargeld, Wertsachen, Datenträger, sensible Dokumente und empfindliche Geräte sind durch die Kundschaft zu sichern. Bürogeräte werden nur oberflächlich und materialverträglich gereinigt, soweit dies vereinbart ist.
  6. Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife oder Hygieneartikel werden nur kontrolliert, nachgefüllt oder geliefert, wenn dies vereinbart wurde.
  7. Eine Probereinigung, Besichtigung oder Startreinigung kann vereinbart werden, um Umfang, Rhythmus, Einsatzzeit und Reinigungsplan zu definieren.
  8. Die Abrechnung erfolgt gemäss Offerte, in der Regel auf Monatsrechnung oder nach vereinbartem Abrechnungsrhythmus.

11.4 Entsorgung + Reinigung

  1. Die Leistung Entsorgung + Reinigung umfasst je nach Offerte die Räumung, Sortierung, den Abtransport, die fachgerechte Entsorgung und die anschliessende Reinigung von Räumen oder Objekten.
  2. Typische Einsatzbereiche sind Keller, Estrich, Garage, Wohnung, Haus, einzelne Räume, Haushaltsauflösungen, Geschäftsräume, Lagerflächen oder zurückgelassene Gegenstände. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der Offerte.
  3. Die Kundschaft bestätigt, dass sie berechtigt ist, die zu entsorgenden Gegenstände räumen und entsorgen zu lassen. Gegenstände, die nicht entsorgt werden dürfen, sind klar zu kennzeichnen und vorab mitzuteilen.
  4. Sonderabfälle, gefährliche Stoffe, Chemikalien, Farben, Lacke, Asbest, kontaminierte Materialien, medizinische Abfälle, explosive Stoffe, Waffen, sensible Daten, Datenträger oder andere rechtlich oder sicherheitstechnisch besondere Gegenstände werden nur nach vorgängiger ausdrücklicher Absprache und soweit rechtlich zulässig übernommen.
  5. Preise können von Volumen, Gewicht, Stockwerk, Lift, Zugang, Parkmöglichkeit, Entsorgungsgebühren, Demontageaufwand, Sortieraufwand und Reinigungsumfang abhängen. Eine Einschätzung anhand von Bildern oder Videos kann angepasst werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse abweichen.
  6. Die Reinigung nach der Räumung erfolgt je nach Vereinbarung besenrein, gründlich gereinigt oder als Endreinigung / Übergabereinigung. Für eine kombinierte Endreinigung gelten zusätzlich die Bestimmungen zur Endreinigung.
  7. Demontagen, Spezialtransporte, sehr schwere Gegenstände, Entsorgung über Entsorgungsstellen, zusätzliche Fahrten oder ausserordentliche Zugangsbedingungen können separat verrechnet werden.

12. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
  2. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Frischrein GmbH. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.